Schweigepflicht

Schweigepflicht
Alle im Rahmen einer Psychotherapie (einschließlich Vorgespräche) anvertrauten Geheimnisse und Informationen unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch); sie gilt gegenüber jeder Dritten Person (einschließlich Angehörigen). Eine Weitergabe ist nur mit Einverständnis des Betroffenen aufgrund gesetzlich geregelter Informationspflichten (z.B. zur Leistungsabrechnung) oder zur Abwendung einer unmittelbar drohenden und nicht anders als durch den Bruch der Schweigepflicht abwendbaren Gefahr (z.B. akute Selbstgefährdung, geplanter Mord, Sprengstoffanschlag) zulässig.

Weitergabe von Informationen im Rahmen der Supervision bzw. Intervision
Der fachliche Austausch von patientenbezogener Informationen (Supervision unter Einbeziehung eines externen Supervisors, Intervision unter Kollegen) dient der Sicherstellung der Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit. Die Weitergabe erfolgt anonymisiert, sodass ein Rückbezug auf die betreffende Person nicht möglich ist.

Weitergabe von Informationen im Rahmen des Gutachterverfahrens
Wird eine Langzeittherapie (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie) bei der Krankenkasse beantragt, erstellt die/der Psychotherapeut/In einen Bericht für eine/n von der Krankenkasse bestellte/n externe/n Gutachter/In. Diese/r enthält Daten zur Person (z.B. psychische Befindlichkeit, Familienstand, Beruf), Kindheits- und Familiengeschichte und zur Krankengeschichte sowie zur Psychodynamik (Arbeitshypothesen zu den unbewussten Ursachen der Erkrankung) und zu der geplanten Psychotherapie. Der Bericht erfolgt anonymisiert (Angabe des ersten Buchstabens des Nachnamens und des Geburtsdatums als Chiffre) und wird in dem von der/m Psychotherapeutin/en verschlossenen Umschlag von der Krankenkasse an den bestellten Gutachter weitergeleitet.

Die Krankenkasse erhält über das vom Versicherten auszufüllende Antragsformular lediglich Angaben zur Person (diese befinden sich im Wesentlichen auch auf der Versichertenkarte) und Informationen über die von der/m Psychotherapeutin/en festgestellte Diagnose und die geplante Psychotherapie (Verfahren, Stundenzahl etc.).